Träger

Ev. Kindertagesstättenverband Coburg
Der Träger des „Ev. Kinderhauses Kunterbunt“ ist der Evangelische Kindertagesstättenverband Coburg. Der Verband ist ein Zusammenschluss des Evangelischen Dekanats Coburg, der Gesamtkirchengemeinde Coburg, sowie etlicher Evangelischer Kirchengemeinden. Er ist eine Körperschaft öffentlichen und kirchlichen Rechts mit Sitz in Coburg.
Der Evangelische Kindertagesstättenverband erfüllt einen gesetzlichen Bildungsauftrag und profitiert als Evangelischer Träger für alle Kinder mit ihren Familien unabhängig von konfessioneller und religiöser Orientierung.
Das Kind in seiner von Gott gegebenen Würde und Einzigartigkeit steht im Mittelpunkt des Angebots im Evangelischen Kinderhaus und der damit verbundenen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsarbeit. Die Arbeit ist an den christlichen Grundsätzen ausgerichtet. Des Weiteren ist das Kinderhaus in die Evang.- Luth. Kirchengemeinde Unterlauter eingebunden.
Der Träger und die Leitung des Kinderhauses sind für den Elternbeirat als Interessenvertreter der Elternschaft ansprechbar und tauschen Wünsche und Anregungen aus. So werden der Kindertagesstättenverband, das Kinderhaus und die Eltern miteinander vernetzt.
Die Dienst- und Fachaufsicht über die Kindertageseinrichtung liegt bei der Geschäftsführerin des Evangelischen Kindertagesstättenverbands Coburg, Frau Anke Triebel.
Kontakt:
Evangelischer Kindertagesstättenverband Coburg
Pfarrgasse 5
96450 Coburg
Tel.: 09561 8071-0 Fax: 09561 8071-28
Mail: kitaverband-coburg@elkb.de
Ansprechpartner:
Geschäftsführung: Anke Triebel
Assistenz: Laura Hager
Sekretariat: Janina Höllein
Gemeinde Lautertal
Der Bauträger des Evangelischen Kinderhauses Kunterbunt ist die politische Gemeinde Lautertal. Zum Einzugsgebiet gehören die Ortsteile Unterlauter, Oberlauter, Tiefenlauter, Tremersdorf, Neukirchen und Rottenbach.
Ein Aufgabengebiet der Gemeinde ist die bauliche Unterhaltung unserer Einrichtung.
In regelmäßigen Dienstbesprechungen mit dem Bürgermeister, Vertretern des Gemeinderates, dem Pfarrer und der Leitung findet unter anderem ein Austausch über Instandhaltungsmaßnahmen im und am Haus, sowie des Außengeländes statt. Zudem werden die Kinderzahlen abgeglichen und Informationen über aktuell anstehende Themen und Probleme an die Gemeinde weitergegeben. Es findet eine beidseitige Beteiligung an Festen und Veranstaltungen statt.
Gesetzliche Grundlagen
Für unser Kinderhaus gelten die folgenden gesetzlichen Grundlagen:
- BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) mit AVBayKiBiG (Ausführungsverordnung) SGB VIII
- BUKISCHG (Bundeskinderschutzgesetz)
- UN- Kinderrechtskonvention
- Infektionsschutzgesetz
- BayBEP (Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan); BayBL (Bayerische Bildungleitlinien); Handreichung Kinder unter 3 Jahre.